Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebote
- Alle Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst durch Auftragsbestätigung verbindlich.
Preisangaben gelten in € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
- Angebote für die Verteilung von Warenproben, Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen gelten
für jeweils 1.000 Stück. Die Kalkulation beruht auf Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des
Verteilobjektes sowie Aufgabenstellung,
Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein
entsprechend veränderter Preis zu zahlen.
Verteilobjekte, die über Briefkästen zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige
Sendungen
erfordern in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent. Anlieferung
- Falls nicht anders vereinbart ist
das Verteilgut rechtzeitig
bis spätestens 3 Tage vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern. Das
Verteilunternehmen haftet für sorgsame Lagerung in seinen Räumen.
- Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an
einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung,
kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der
Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere
Transport- und
Regiekosten gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers. Durchführung
- Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, erfolgt die Verteilung ausschließlich
an Haushalte durch Briefkasteneinwurf. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur 1 Exemplar eingeworfen,
unabhängig von der Menge der Haushaltnamen,
es sei denn, dass der Auftraggeber schriftlich eine andere Ausdeckungsquote wünscht. In Hochhäusern, in
denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmt Menge an
dem dafür
vorgesehenen Platz abgelegt werden.
Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so
wird dieses Haus nicht bedient. Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet
durch
gut sichtbare Aufkleber). Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime,
Ausländer- und Feriensiedlungen,
Kasernen, Krankenhäuser, sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines
zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Für Verteilungen
von Wareproben, Katalogen und sperrigen Objekten gelten besondere Vereinbarungen. Das Verteilunternehmen
kann keine
Exklusivität gewährleisten. Taggleiche Sendungen aller Auftraggeber werden im Verbund zugestellt.
Gewährleistung
- Das Verteilunternehmen
haftet nicht für den Werbeerfolg. Der Auftraggeber haftet nicht für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte.
Das Verteilunternehmen ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen von Inhalt oder Form die Verteilung
insgesamt oder teilweise abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen,
wird nicht durchgeführt.
- Abhängig von den
örtlichen Gegebenheiten wird vom Auftragnehmer eine Belieferung von 85 bis 95 Prozent der erreichbaren
Haushalte
angestrebt. Das Verteilunternehmen ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmer einzusetzen, haftet
dann jedoch uneingeschränkt für deren
Leistungen.
- Von der Druckerei etwa angelieferte Überdrucke kommen nur dann mit zur Verteilung, wenn dies
ausdrücklich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden bis zu zwei Wochen nach der Verteilung aufbewahrt und
anschließend als Makulatur
behandelt. Beanstandungen
-
Etwaige Reklamationen über eine nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag,
Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass
zur Reklamation bilden. Sie haben
grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 2 Tagen beim Auftragnehmer vorliegen, damit
Beanstandungen überprüft und abgestellt
werden können. Bei begründeten Beanstandungen ist dem Verteilunternehmen die Möglichkeit der Nachbesserung
zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten
Leistungen. Insbesondere berechtigt der Nachweis
von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden, nicht zum Abzug
von der Rechnung. Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet das Verteilunternehmen
angemessenen
Schadensersatz im Verhältnis zur Fehlleistung. In diesem Fall wird die Stückzahl des von der Beanstandung
betroffenen einzelnen
Verteilbezirkes gutgeschrieben. Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der
Verteilleistung
als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Zahlung
- Die Rechnungsstellung
erfolgt nach Beendigung der Verteilung oder wahlweise wöchentlich. Falls nicht anders vereinbart, sind alle
Rechnungen nach Erhalt netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in
Höhe von 8 Prozent über dem jeweils
gültigen Basiszinssatz der Bundesbank sowie Einziehungs- und Mahnkosten berechnet. Die Ausführung von
laufenden Aufträgen kann bis zur Begleichung rückständiger Rechnungen zurückgestellt und gegebenenfalls
Vorauszahlung verlangt werden. Allgemeines
- Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unver-schuldeten Verzögerungen, z. B. Betriebsstörungen
gleich
welcher Art, haftet das Verteilunternehmen nicht für Termineinhaltung. Des weiteren entfällt die Haftung für
Schäden oder Minderung des Verteilgutes
durch Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Versand oder durch Dritte.
- Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. Verwenden Auftraggeber
und Auftragnehmer widersprüchliche AGB, so haben die AGB des Auftragnehmers Vorrang und gelten
ausschließlich. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
- Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von 3 Monaten zum
Monatsschluss gekündigt werden.
-
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Montabaur.